Seit kurzem bieten wir Videosprechstunden an. Im folgenden Video wird dies näher erläutert:

Vidiosprechstunde

Videosprechstunde nach §§ 291g SGB V

Ab 1. April 2017 werden Videosprechstunden für definierte Krankheitsbilder und Fachgruppen vergütet. Dazu haben KBV und GKV-Spitzenverband in der "Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß §§ 291g Absatz 4 SGB V" (Anlage 31b BMV-Ä) die technischen Voraussetzungen festgelegt.

Arztpraxis: Anforderungen für Videosprechstunden

Die apparative Ausstattung muss folgende Komponenten umfassen:

- einen Bildschirm
- eine Kamera
- ein Mikrofon
- einen Lautsprecher

Es muss mindestens eine Bandbreite von 2.000 kbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Videodienstanbieter: Datenschutz und Qualität

Folgende Anforderungen, die gegenüber der KVB nachzuweisen bzw. zu bestätigen sind, muss der Videodienstanbieter erfüllen:

- Der Arzt muss sich für den Videodienst registrieren.
- Patienten müssen sich ohne Account anmelden können.
- Der Arzt muss die Videosprechstunde ungestört, zum Beispiel ohne Signalgeräusche weiterer Anrufer, durchführen können.
- Die Videosprechstunde erfolgt über eine Peer-to-Peer-Verbindung, ohne Nutzung eines zentralen Servers.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss gewährleistet sein.
- Die eingesetzte Software muss bei Schwankungen der Verbindungsqualität bezüglich der Ton- und Bildqualität adaptiv sein.
- Sämtliche Inhalte der Videosprechstunde dürfen durch den Videodienstanbieter weder eingesehen noch gespeichert werden.
- Videodienstanbieter dürfen nur Server in der EU nutzen. Alle Metadaten müssen nach spätestens drei Monaten gelöscht werden.
Die Weitergabe der Daten ist untersagt.
- Die Nutzungsbedingungen müssen vollständig in deutscher Sprache und auch ohne vorherige Anmeldung online abrufbar sein.
- Das Schalten von Werbung im Rahmen der Videosprechstunde ist untersagt.
- Der Videodienst muss Nachweise / Zertifikate über Datenschutz, Informationssicherheit und Inhalt führen.